AGBs

1. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich das er ein "berechtigtes Interesse" i. S. d. BDSG, an den Daten hat die durch die Detektei erhoben werden sollen. Die Detektei wird die erhobenen Daten ausschließlich dem AG zur Verfügung stellen. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG im Verhältnis zu Dritten ist ausschließlich der AG. Der AG stellt die Detektei im Innenverhältnis zwischen den Parteien von sämtlichen Ansprüchen des »Betroffenen« i. S. d. BDSG aus der Durchführung des Dienstvertrages durch die Detektei frei.

2. Bei nicht vorhersehbarem Eintritt einer Interessenkollision bei der Durchführung des Dienstvertrages ist die Detektei zur sofortigen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

3. Für Auslandsarbeiten bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.

4. Der AG darf nach Auftragserteilung in derselben Sache nicht selber oder durch Dritte tätig werden. Bei Zuwiderhandlung werden die bis dahin anfallenden Kosten berechnet. Der AN ist berechtigt, in diesem Falle den Dienstleistungsvertrag fristlos zu kündigen.

5. Der AG hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei.

6. Eine Erfolgsgarantie ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Ermittlungsverlauf zu ungunsten bzw. zur Unzufriedenheit des Auftraggebers begründet kein zurückbehaltungsrecht im Bezug auf noch ausstehende Rechnungsbeträge.


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