Befugnisse


Des Öfteren bekomme ich als Privatdetektiv Anfragen, wo ich aufgefordert werde, im Leben anderer Leute nach ehrenrührigen oder verächtlichen zu suchen, nur weil der Betreffende dem anderen einen "Denkzettel" verpassen will. Dieser Anfrage muss ich (und will ich auch) eine Absage erteilen. 


Jeder Privatermittler hat zu prüfen, inwieweit die Voraussetzungen für den Einsatz vorliegen, vor allen Dingen das "berechtigte Interesse" des Auftraggebers, welches schriftlich darzulegen ist. Kann der Auftraggeber das "berechtigte Interesse" nicht nachweisen, darf und werde ich als seriöser Privatermittler diesen Auftrag nicht annehmen. Für den Einsatz wird ein Auftrag benötigt, der neben dem Ziel und dem berechtigten Interesse auch eine zeitliche bzw. örtliche Begrenzung enthalten muss.

Die Interessen meiner Kunden gehen immer vor der Erzielung von Gewinnabsichten meiner Firma. Der sorgsame Umgang der offen gelegten Informationen ist selbstverständlich und wird garantiert. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich zur Auftragsrealisierung.

Vor der Auftragsübernahme biete ich eine kostenlose Beratung zur Erörterung von Erfolgsaussichten und Gewährleistung einer effektiven Lösung ihres Problems an.


Bekanntlich gibt es im Privat- und Zivilrecht keine staatliche Ermittlungsinstanz.
So sieht sich auch Detektivbüro in der Verantwortung, für ihre Kunden Informationen zu erarbeiten und Beweisnotstände zu beseitigen.
Damit rechtliche Auseinandersetzungen geführt und Sachverhalte geklärt werden können. 

www.detektei-lehmann.de © 2012